Erfahrung schon seit 1983
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt. Für Patienten mit
privater
Krankenkasse werden Krankenhaus- bzw. krankenhausvergleichbare Behandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Beihilfefähig.
QUERSCHNITTSLÄSION
Schmerz / Schmerzen nach Querschnittsläsionen
Unter Querschnittsläsion versteht man eine vollständige oder teilweise Schädigung eines oder mehrerer Rückenmarkssegmente durch ein direktes Trauma (= Verletzung), Tumorkompression, En tzündung oder Blutung.
Über den Mechanismus der Schmerzentstehung nach Querschnittsläsionen ist wenig bekannt. Nach Thoden (1987) klagen 50% aller Patienten mit traumatischen (= verletzungsbedingten) Querschnittsläsionen über störende Mißempfindungen unterhalb der Läsionsstelle (= Verletzungsstelle). Immerhin 27% leiden unter Schmerzen, vorwiegend im Bereich der Extremitäten (= Arme, Beine). Teilweise treten auch krampfartige, viszerale Schmerzen (= aus dem Bauchraum stammende Schmerzen) auf.
Schmerzen, die bei einer kompletten (= vollständige Durchtrennung des Rückenmarks) Querschnittsläsion im gelähmten Bereich auftreten, werden als Deafferenzierungsschmerzen bezeichnet. Dieser Begriff beschreibt Schmerz en, die nach, bzw. trotz Ausschaltung der sensiblen Impulse (Afferenzen (= dem Zentralnervensystem zuströmende Erregung)) im ehemaligen Versorgungsgebiet des betroffenen Nerven oder Nervenstammes auftreten. Im Prinzip handelt es sich also um Phantomschmerzen. Es hat sich allerdings als zweckmäßig erwiesen, den Begriff "Phantomschmerz" nur dann zu verwenden, wenn ein (Teil-) Verlust einer Extremität (= Arm / Bein) vorliegt.
Auch vom Verletzungssegment selbst können
Schmerz en ausgehen, die oft
auf eine Instabilität zurückzuführen sind. Diese Instabilität kann chirurgisch
behoben werden.
Bei einer inkompletten
(= unvollständigen Durchtrennung des Rückenmarks)
Querschnittsläsion kann der
Schmerz
auch vom verletzten / gestörten
Rücken mark ausgehen und
peripher (= im
äußeren Körperbereich) empfunden
werden, es liegt dann ein sog.
zentraler Schmerz
vor.
Bei einer Paraplegie (= schlaffe oder spastische Lähmung beider Bei ne) kann die kontinuierliche per idurale (= rückenmarknahe) Blockade mit Katheter (*siehe unten) hilfreich sein. Die Implantation (= Einpflanzung) des Katheters muß jedoch oberhalb des geschädigten Segments erfolgen. Bei Tetrapleg ie (= vollständige Lähmung aller 4Extremi täten) bedarf die kontinuierliche Per iduralblockade oberhalb des geschädigten Segments wegen des erhöhten Risikos einer strengen Indikationsstellung (= Abwägung von Nutzen und Risiko).
Als
medikamentöse Schmerztherapie können bei einem
Schmerz nach
Querschnittsläsion neben Carbamazepin, auch Gabapentin oder Pregabalin
(= Mittel gegen die Fallsucht, aber auch beim
Schmerz nach einem
Querschnittssyndrom hilfreich),
Baclofen (= im
Gehirn/Rückenmark wirkendes Mittel zur Muskelentspannung)
und schmerz
distanzierende
Antidepressiva
(= Mittel gegen Depressionen)
sowie
Neuroleptika
(= Mittel gegen psychische Erkrankungen)
versucht werden.
Als hilfreich hat sich auch eine
Infusionsserie mit Lidocain (= ein mittellang wirkendes,
örtliches Betäubungsmittel)
erwiesen. Dabei werden unter Pulskontrolle (Monitor) in aufsteigender
Dosierung jeweils 50, 100 u. 150 mg gelöst in 200 ml Kochsalz 0,9% mit Hilfe
einer Infusionspumpe (z.B. Infusomat) innerhalb eine Stunde verabreicht, wobei
sicherheitshalber ein Abstand von 24 Stunden zwischen den einzelnen Infusionen
eingehalten werden sollte.
Gegen die unangenehme Spastik
(= unangenehme Muskelverspannung, -verkrampfung)
wirkt am besten Baclofen. Falls bei oraler
(= über den
Mund verabreichte)
Gabe die Nebenwirkungen zu stark werden, kann die rückenmarknahe Verabreichung
mit eingepflanzter Pumpe (oder Port) in Erwägung gezogen werden. Mittel der 2. Wahl ist Sirdalud.
Rhizotomien (= selektive Blockaden der hinteren Rückenmarkwurzeln) und Sympathektomien (= operative Teilentfernung des unwillkürlichen Nervensystems) sollen bei Querschnittsläsion erfolglos sein (Thoden 1987). Nach Winkelmüller (1993) kann eine elektrische Stimulation der Hinterstränge des Rückenmarks versucht werden (DCS = dorsal column Stimulation, bzw. ESES = epidurale spinale Elektrostimulation).
Wenn ein Schmerz bei Querschnittsläsion längerfristig bestehen, ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.
* Methodenbeschreibung
Die
kontinuierliche epidurale Blockade mit Katheter wird zur
Schmerzausschaltung bei Operationen allgemein oft angewendet, sie eignet sich
vorzüglich auch zur Therapie chronischer
Schmerzen. Bei
dieser Methode wird im Bereich der Lendenwirbel (oder auch höher, je nach
Verletzungssegment) ein dünner Kunststoffkatheter in örtlicher Betäubung dicht
an das Rückenmark eingelegt. Dieser wird dann mehrmals täglich mit einer lang
wirkenden,
örtlichen Betäubungsmittellösung aufgefüllt. Der Katheter kann auch mittels
einer kleinen Medikamentenpumpe kontinuierlich befüllt werden.
In vielen Fällen kommt es unter dieser Behandlung allmählich zu einer
zunehmenden Beschwerdereduktion, so daß der Katheter nach 2-3 Wochen dann wieder
entfernt werden kann.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).
Zum Schluß noch gute Nachrichten, auch für Schmerzpatienten
Das Bundesministerium für Gesundheit teilt auf der
Web-Seite der Bundesregierung
mit, dass
alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen
Krankenkasse einen
Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre
REHA-Klink sogar selbst aussuchen dürfen. Lesen Sie dazu auch einen
Brief
des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als
Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen.
Dieses
Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von
Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR
2071/05 und
Hessen ((Az.: L 1 KR
2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen
Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet,
die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu
berücksichtigen (eine
Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten
gegenüber den Rentenversicherungen.
Danach hat ein Schmerzpatient ein
Recht darauf, in einer
schmerztherapeutischen Klinik
behandelt zu werden.
Hier
gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel) (Pressemitteilung
dazu:
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik)
Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom
Landessozialgericht Hamburg:
www.schmerzklinik.com/sozialgericht2
(Pressekommentar dazu:
https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik)
und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige
Verfügung in nur 23 (!!) Tagen:
www.schmerzklinik.com/sozialgericht3.
Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken).
Wenn Sie eine genaue Anfahrtsbeschreibung ab Ihrem Wohnort wünschen, klicken sie hier.
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Aktualisiert: >05.01.2009</> kusb&
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